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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU REISEVERMITTLUNGEN

WAHA Premium Travel (WAHA) ist Vermittler von Heliski/-boarding-Reisen. Unsere Leistung beschränkt sich auf eingehende, unvoreingenommene Beratung. - Daraus resultierende Reisevorhaben und -wünsche werden unseren Partnern in Absprache mit der beratenen Kundschaft übermittelt. Die Partner melden sich mit einem konkreten Reiseangebot. Buchungen und Abwicklung erfolgen über unsere Partner.

In Ausnahmefällen kann WAHA in Absprache mit den Kunden Buchungen für einzelne Leistungen selbst vornehmen. In solchen Fällen kommt durch die Buchung zwischen Kunde/Kundin und WAHA Premium Travel (WAHA) ein Vertrag zustande. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vertragsbestimmungen genau durch. Sie sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen WAHA Premium Travel und dem Kunden / der Kundin. – Spezielle Regelungen in der Buchungsbestätigung gehen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie bestimmte Sachverhalte genauer festhalten. – Bei allenfalls vermittelten Flugarrangements gelten die Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften.

 

Preis und Zahlungsbedingungen

Nach Eingang der Buchung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung mit Preis und Angabe der eingeschlossenen Leistung und dem Leistungsträger sowie eine Aufforderung zur Überweisung der Anzahlung an die angegebene Bankverbindung. Die Anzahlung ist abhängig von der gebuchten Leistung und zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist in der Regel 120 - 90 Tage vor Reiseantritt fällig.

 

Preisänderungen

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass WAHA die Preise zufolge erhöhter Preise des Leistungsträgers anpassen muss. So bei: • Tarifänderungen der Transportunternehmen (einschliesslich Treibstoffzuschläge) • Neu eingeführten staatliche Abgaben, Gebühren oder Steuern • Staatlich verfügten Preiserhöhungen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des Reisepreises haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. - Flugkosten unterstehen den Rückzahlungsbedingungen der Fluggesellschaften.

 

Programmänderungen

WAHA behält sich auch im Interesse der Kunden/Kundinnen vor, die vereinbarte Leistung zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Insbesondere haftet WAHA nicht für Änderungen des Leistungsprogramms (inklusive Flugumbuchungen), die auf höhere Gewalt, Epidemien bzw. Pandemien, behördliche Massnahmen, Streiks, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse oder Verspätungen von Dritten zurückzuführen sind. WAHA bemüht sich in diesem Fall gleichwertigen Ersatz zu bieten. Ersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen.

 

Vorzeitige Beendigung des Leistungsbezugs

Sollten Sie aus wichtigen Gründen oder eigenem Verschulden die bezahlte Leistung frühzeitig abbrechen müssen, erfolgt keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistung. Der Leistungsträger ist berechtigt, Leistungsbezüger, die sich nicht an die aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen erforderlichen Verhaltensregeln halten, vom Rest der Leistung auszuschliessen. Zusätzliche Kosten gehen zu Lasten der Leistungsbezüger. Für Leistungsabbrüche empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

 

Reisepass, Visum, Gesundheitsauflagen, Zoll

Bitte erkundigen Sie sich bei WAHA oder Ihrer Buchungsstelle über die aktuellen Einreisebestimmungen. Die Kunden sind für die Einholung der notwendigen Einreisedokumente und Gesundheitsnachweise (Reisepass, VISA, ESTA, eTA, oder ähnliche Einreiseerfordernisse sowie Impfdokumente etc.) selber verantwortlich und zuständig.

Annullierung durch den Kunden / die Kundin

Je nach gebuchter Leistung und Leistungsträger bestehen unterschiedliche Rückerstattungsregeln. Sie richten sich nach den Bestimmungen des Leistungsträgers.

 

Annullierung durch WAHA

Es steht im Ermessen von WAHA, eine Leistung infolge von Streiks, behördlichen Anordnungen, Unruhen, Epidemien bzw. Pandemien, höherer Gewalt, usw. nicht zu erbringen. In diesem Falle wird eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung angeboten. Falls dies nicht möglich ist, wird der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Die Rückerstattung von Leistungskosten, die gemäss Buchungsbestätigung auf Fremdwährung beruhen, erfolgt zum Tageskurs bei Rückerstattung. Ein weiterer Anspruch gegenüber WAHA besteht nicht. Annullierung durch den Leistungsträger: WAHA haftet nicht für unvorhersehbare und nicht abwendbare Leistungsausfälle seitens Leistungsträger oder Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt sind. WAHA wird bei der Einforderung von Ihnen dadurch entstandene Kosten bestmöglich unterstützen.

 

Bearbeitungsgebühr

Bei Annullation durch den Kunden, für Namensänderung, Änderung des Leistungsdatums, Umbuchung oder Versicherungsfälle beträgt die Bearbeitungsgebühr CHF 200 pro Rechnungsstellung/Bestätigung, zusätzlich zu allfälligen Mehrkosten.

No Show / kein Antreten zum Bezug der Leistung am vereinbarten Termin

Wer sich zum Leistungsbezug nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Dokumente einfindet, schuldet WAHA beziehungsweise dem Leistungsträger 100% des Preises der gebuchten Leistung. Mehrkosten oder Minderleistungen aus unverschuldet verspätetem Leistungsantritt müssen bei der entsprechenden Versicherung oder beim Verursacher der Verspätung zwecks Rückerstattung angemeldet werden.

Haftungsausschluss

WAHA haftet nicht, wenn die Nichterfüllung der vertraglichen Leistung oder von Schäden zurückzuführen sind auf: • Versäumnisse oder Nichtbefolgung von Vorschriften oder Anweisungen durch den Kunden / die Kundin • Unvorhersehbare und nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt ist • Höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches WAHA oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte • Änderungen bei der Leistung, die auf Streiks, höhere Gewalt, Unruhen, Epidemien bzw. Pandemien, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten oder Ähnliches zurückzuführen sind • Programmänderungen infolge Flugplanänderungen, Flugausfällen und Flugverspätungen • Sportliche Aktivitäten oder Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, da der Reiseteilnehmende daran auf eigenes Risiko teilnimmt (zB Heliskiing/-boarding)

Beanstandungen

Entspricht die erbracht Leistung nicht der Buchungsbestätigung oder ist sie anderweitig mangelhaft, muss der Kunde / die Kundin unverzüglich vom Dienstleistungsunternehmen, welches die Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, muss er/sie vom entsprechenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung des Sachverhaltes verlangen und allfällige Schadenersatzansprüche unverzüglich bei der Versicherung geltend machen.

Versicherungen: Im Leistungspreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir bitte Sie zu überprüfen, ob Sie bereits genügende Annullierungs-, Reiseunterbruch/-abbruch-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und sonstige Versicherungen (zB Rechtsschutz, Assistance, Evakuation, Gepäck usw.) abgeschlossen haben. Der Abschluss einer Annullierungskosten- und Reiseunterbruch-/-abbruchversicherung wird dringend empfohlen. Achten Sie auf weltweite Deckung.

Kundengeldabsicherung

Da WAHA Premium Travel keine Pauschalreisen organisiert und nur Einzelleistungen gebucht werden, untersteht WAHA nicht dem Pauschalreisegesetz und ist entsprechend auch nicht einer Reisegarantie-Organisation angeschlossen.

Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich. Telefon 044 485 45 35, info@ombudsmanntouristik.ch, www.ombudsmann-touristik.ch

Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Klagen gegen WAHA Premium Travel können nur in Bern angebracht werden.

Bern, 01.06.2024

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